MGS ist Sanierungsträger der Landeshauptstadt München
1979 gründet die Landeshauptstadt München die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH – kurz: MGS. Stadtsanierung ist eine Aufgabe der Gemeinde und im Baugesetzbuch (BauGB) verankert. Um die Sanierung vorzubereiten oder durchzuführen, kann sich die Gemeinde „eines geeigneten Beauftragten“ – also eines Sanierungsträgers – bedienen.
Sanierungsgebiete - Städtebauförderung - Treuhandvermögen
Die Landeshauptstadt München weist bereits seit 1976 Sanierungsgebiete aus. In diesen Gebieten sollen die städtebaulichen, baulichen und sozialen Verhältnisse verbessert werden. Bund und Land unterstützen die Kommune mit Mitteln der Städtebauförderung. Die MGS finanziert die Sanierungsaufgaben mit Mitteln der Landeshauptstadt München, die als Treuhandvermögen zu Verfügung stehen, um damit die Sanierungsaufgaben durchzuführen.
Sanierungssatzung - Ziele und Verfahren der Sanierung
Die Gemeinde benötigt detaillierte Kenntnisse über das spätere Sanierungsgebiet. Diese erhebt sie in vorbereitenden Untersuchungen (§ 141 BauGB). Auf dieser Basis werden die Sanierungsziele konkret festgelegt. Die Gemeinde beschließt die Sanierungssatzung. Hier wird darüber entschieden, wie umfangreich Bestimmungen wie Genehmigungsvorbehalte, umfassendes oder vereinfachtes Verfahren (§ 142 Abs. 4 BauGB) angewandt werden sollen.