Die MGS vermietet preiswerte Sozialwohnungen. Wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen - zum Beispiel eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigen und "soziale Dringlichkeit" vorliegt, können Sie Mieter einer Sozial-
wohnung werden. Die Wohnungen der MGS werden vom Sozialreferat der Landes-
hauptstadt München belegt. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen und Formulare.
Wenn Sie Interesse an einer Sozialwohnung haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt für Wohnen und Migration
Franziskanerstr. 6–8
81669 München
Tel. 089.233-40 001
Fax.089.233-40 500
E-Mail: wohnungsamt.soz@muenchen.de
Wussten Sie schon... ...dass der Staat Mietzuschüsse gibt? |
Ob Sie Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum haben, das sogenannte Wohngeld, können Sie im Sozialreferat der Landeshauptstadt München klären. Abhängig ist das Wohngeld von der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder und der Höhe der zuschussfähigen Miete. Den Wohngeldantrag mit den erforderlichen Nachweisen müssen Sie bei der Landeshauptstadt München einreichen. |