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Alte Stadtviertel im Wandel:
das umfassende Sanierungsverfahren

Das umfassende ("klassische") Sanierungsverfahren wird angewendet, wenn im Sanierungsgebiet gravierende Mängel beseitigt werden sollen.

  • Gebäude und ihre haustechnische Ausstattung sind sehr überaltert
  • Gebäude auf den Grundstücken stehen zu dicht, Wohn- und Arbeitsräume erhalten zu wenig Licht und Sonne
  • Emissionen von Gewerbebetrieben beeinträchtigen die Nachbarschaft
  • Grün- und Spielflächen fehlen wohnungsnah und im Viertel
  • Soziale Einrichtungen wie Kindergärten, Kulturkeller u.a. müssen ergänzt werden.
  • die Belastung durch den Kfz-Verkehr ist für das Stadtviertel zu hoch.

Im umfassenden Sanierungsverfahren gelten alle sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 144-155 BauGB) 

  • die besondere Genehmigungspflicht für bauliche Vorhaben bzw. Veränderungen und Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Immobilie (z.B. Grundstückskauf)
  • Entschädigungen, die Preisprüfung bei Grundstückskaufverträgen und
  • die Erhebung von Ausgleichsbeiträgen bei Abschluss der Sanierung.

Gebiete im umfassenden Sanierungsverfahren

Die umfassenden Sanierungsverfahren werden im Bund-Länder-Programm gefördert. Die MGS ist u.a. in Sanierungsgebieten tätig, die in Haidhausen und im Westend liegen. In den Sanierungsgebieten in Giesing (Feldmüllersiedlung) und in der Altstadt (Sebastiansblock) ist die Sanierung bereits abgeschlossen.

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Die Sanierungsverfahren

Das umfassende Sanierungsverfahren

 

Das vereinfachte Sanierungsverfahren

 

Die Soziale Stadt

Übersichtskarte Sanierungsgebiete

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