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Verbesserungen im Stadtviertel:
das vereinfachte Sanierungsverfahren

Beim vereinfachten Sanierungsverfahren steht nicht die Beseitigung gravierender baulicher Mängel im Vordergrund. Die Entwicklung des Gebietes soll z.B. in folgenden Bereichen gefördert werden:

  • Bebauungen ergänzen
  • private und öffentliche Grün- und Freiflächen sowie Straßenräume verbessern
  • Wohnungsangebot durch z.B. familiengerechte Wohnungen ergänzen
  • verkehrliche Belastung reduzieren
  • Störungen durch Gewerbebetriebe in geeigneter Weise einschränken
  • Soziale Einrichtungen gemäß dem Bedarf im Viertel ergänzen

Gestaltungsspielraum bei den sanierungsrechtlichen Bestimmungen

Die Gemeinde hat einen Gestaltungsspielraum, welche sanierungsrechtlichen Bestimmungen angewendet werden sollen. Ja nach Umfang der Erneuerung und Eingriffe in die Grundstücke eines Sanierungsgebietes, kann die Gemeinde die Vorschriften beschränken. Die sog. Genehmigungpflicht (§ 144 BauGB) und Grundstücksrechtlichen Bestimmungen (§§ 152- 156 BauGB) können in der Satzung  (§ 142 Abs. 4 BauGB) ganz oder in Teilen ausgeschlossen werden.

Gebiete im vereinfachten Verfahren

Die Münchner Sanierungsgebiete, die im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, liegen in Hasenbergl, in Milbertshofen, am Petuelring sowie in Giesing (Tegernseer Landstraße/ Chiemgaustraße) und Berg am Laim/ Ramersdorf (Innsbrucker Ring/Baumkirchner Straße).

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Die Sanierungsverfahren

Das umfassende Sanierungsverfahren

 

Das vereinfachte Sanierungsverfahren

 

Die Soziale Stadt

Übersichtskarte – Sanierungsgebiete

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