
Die Aufgaben der Stadterneuerung und damit der Städtebauförderung haben sich verändert, ebenso wie die Sanierungsverfahren – von umfassend zu vereinfacht. Im aktuellen Städtebauförderungsprogramm „Stadt- und Ortsteile mit ‚besonderem Entwicklungsbedarf’ (§ 171e. BauGB) – die soziale Stadt“ werden vor allem Quartiere unterstützt, die gegenüber anderen Ortsteilen benachteiligt sind. Neben baulichen und städtebaulichen Maßnahmen spielen mehr und mehr Themen wie die Aktivierung und die Stabilisierung der Bevölkerung eine wichtige Rolle. Das Programm wird mit Mitteln von Bund, Land und Gemeinde gefördert.


Aufgabenschwerpunkte in der Sozialen Stadt:
- Die ökologische Situation und die privaten und öffentlichen Grün- und Freiflächen zu verbessern
- Neue wirtschaftliche Tätigkeiten im Quartier einzuleiten
- Mehr Beschäftigungsmöglichkeiten im Gebiet zu schaffen
- Kulturelle und soziale Einrichtungen insbesondere für junge Menschen und Problemgruppen anzubieten
- Den Verkehr und seine Belastung im Viertel zu mildern, die Verkehrserschließung zu verbessern
- Die Bürger aktiv zu beteiligen und mehr Leben ins Quartier zu bringen